von Simon Leu | 23. Mai 2023 | Luzerner Entscheide
Die zweijährige Trennungsfrist gemäss Art. 114 ZGB berechnet sich nach Art. 77 Abs. 1 Ziff. 3 OR (E. 3.4). Bei divergierenden Interessen der Parteien am Gerichtsstand ist die bewusst verfrüht eingereichte Scheidungsklage als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren, weshalb das Scheidungsverfahren nicht nach den Bestimmungen über die Scheidung auf gemeinsames Begehren weitergeführt werden kann, wenn andernorts eine rechtzeitig eingereichte Scheidungsklage hängig ist (E. 4).
von Simon Leu | 23. Mai 2023 | Luzerner Entscheide
Mit der Ausgestaltung der Dreilindenparkzone als Sonderbauzone, überlagert von der Ortsbildschutzzone B, wird den spezifischen Nutzungs- und Schutzbedürfnissen dieses Gebiets Rechnung getragen. Der neue Art. 11a BZR definiert in Verbindung mit der überlagernden Ortsbildschutzzone B die vorgesehene Nutzungsordnung mit genügender Bestimmt- und Klarheit.
von Simon Leu | 23. Mai 2023 | Luzerner Entscheide
Es liegt ein rechtskräftiger Entscheid über die Beschränkung der Haftung der Militärversicherung (MV) für den Morbus Bechterew auf 50 % vor (vgl. BGer-Urteil 8C_329/2009 vom 4.11.2009). Einzig dem Bundesgericht wäre es vorbehalten, auf dem Weg der (prozessualen) Revision auf sein Urteil zurückzukommen. Die im Jahr 2016 gemeldete Uveitis anterior ist als Teil des Morbus Bechterew – im Sinn einer Manifestation dieser Grunderkrankung – zu betrachten. Daher unterliegt die Uveitis anterior der gleichen Haftung der MV wie der Morbus Bechterew, einschliesslich der Beschränkung dieser Haftung auf 50 %.
von Simon Leu | 23. Mai 2023 | Luzerner Entscheide
Entlassungsgesuch oder Beschwerde gegen den ärztlichen Unterbringungsentscheid?
von Simon Leu | 23. Mai 2023 | Luzerner Entscheide
Verwaltungsgerichtliches Klageverfahren. Eintretensvoraussetzungen. Öffentlich-rechtliche Streitsache aus öffentlich-rechtlichem Vertrag. Prüfung der Zuständigkeit von Amtes wegen. Netzkostenbeiträge als kantonalrechtlich geregelte Erschliessungskosten. Zulässigkeit, das Netzanschlussverhältnis und damit den Netzkostenbeitrag in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. Zustandekommen und Gültigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags.
von Simon Leu | 23. Mai 2023 | Luzerner Entscheide
Legalitätsprinzip im Abgaberecht. Der Konzessionsvertrag genügt den Anforderungen an eine formell gesetzliche Grundlage zur Erhebung des Netzkostenbeitrags. Qualifikation des Netzkostenbeitrags im abgaberechtlichen Sinn. Prüfung des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips in Bezug auf den Netzkostenbeitrag.