Am 15. Mai 2023 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Militärversicherung publiziert.
Militärversicherung
Kantonsgericht Luzern 5V 21 350 vom 21. November 2022
Es liegt ein rechtskräftiger Entscheid über die Beschränkung der Haftung der Militärversicherung (MV) für den Morbus Bechterew auf 50 % vor (vgl. BGer-Urteil 8C_329/2009 vom 4.11.2009). Einzig dem Bundesgericht wäre es vorbehalten, auf dem Weg der (prozessualen) Revision auf sein Urteil zurückzukommen.
Die im Jahr 2016 gemeldete Uveitis anterior ist als Teil des Morbus Bechterew – im Sinn einer Manifestation dieser Grunderkrankung – zu betrachten. Daher unterliegt die Uveitis anterior der gleichen Haftung der MV wie der Morbus Bechterew, einschliesslich der Beschränkung dieser Haftung auf 50 %.
Art. 5 MVG, Art. 6 MVG; Art. 61 lit. fbis ATSG, Art. 61 lit. g ATSG.
Simon Leu
MLaw | Rechtsanwalt
leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch
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