Am 8. Mai 2023 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend fürsorgerische Freiheitsentziehung publiziert.
Fürsorgerische Freiheitsentziehung
LGVE 2023 II Nr. 3
Entlassungsgesuch oder Beschwerde gegen den ärztlichen Unterbringungsentscheid?
Art. 429 Abs. 2 und 439 Abs. 2 ZGB; § 41 Abs. 2 lit. b und 54 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a EGZGB.
Simon Leu
MLaw | Rechtsanwalt
leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch
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