Am 8. Mai 2023 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend fürsorgerische Freiheitsentziehung publiziert.

Fürsorgerische Freiheitsentziehung

LGVE 2023 II Nr. 3

Entlassungsgesuch oder Beschwerde gegen den ärztlichen Unterbringungsentscheid?

Art. 429 Abs. 2 und 439 Abs. 2 ZGB; § 41 Abs. 2 lit. b und 54 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a EGZGB.

Simon Leu

Simon Leu

MLaw | Rechtsanwalt

leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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