Am 26. Juli 2023 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Strafrecht publiziert.
Strafrecht
LGVE 2023 II Nr. 5
Die Begrenzung der Geldstrafe auf maximal 180 Tagessätze hat zur Folge, dass im Rahmen der Gesamtstrafenbildung eine widerrufene Vorstrafe zu einem Grossteil oder gar vollständig von der für die Probezeitdelikte ausgesprochenen Strafe absorbiert werden kann. Die klare Gesetzeslage lässt keinen Spielraum für abweichende Lösungen.
Art. 34 Abs. 1 StGB, Art. 41 StGB, Art. 46 Abs. 1 StGB, Art. 47 Abs. 1 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB.
Simon Leu
MLaw | Rechtsanwalt
leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch
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