Am 12. September 2023 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Mietrecht publiziert.

Mietrecht

LGVE 2023 I Nr. 2

Die Nichtbezahlung des Mietzinses stellt eine Verletzung der Treuepflicht des Genossenschafters gemäss Art. 866 OR dar. Die Zahlungssäumnis trotz Ansetzung einer Nachfrist stellt ein Verhalten dar, welches die ausserordentliche Kündigung des Mietvertrags gemäss Art. 257d OR gestattet und einen wichtigen Ausschlussgrund aus der Genossenschaft begründet. Es besteht diesbezüglich Parallelität zwischen den wichtigen Gründen, welche die Auflösung des Mietvertrags erlauben, und dem wichtigen Grund für den Ausschluss eines Genossenschafters aus einer Wohnbaugenossenschaft.

Art. 257d OR, Art. 266l – 266n OR, Art. 266o OR, Art. 271 f. OR, Art. 846 Abs. 1 und 2 OR, Art. 866 OR; Art. 257 ZPO.

Simon Leu

Simon Leu

MLaw | Rechtsanwalt

leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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