von Simon Leu | 25. September 2023 | Luzerner Entscheide
Die Nichtbezahlung des Mietzinses stellt eine Verletzung der Treuepflicht des Genossenschafters gemäss Art. 866 OR dar. Die Zahlungssäumnis trotz Ansetzung einer Nachfrist stellt ein Verhalten dar, welches die ausserordentliche Kündigung des Mietvertrags gemäss Art. 257d OR gestattet und einen wichtigen Ausschlussgrund aus der Genossenschaft begründet. Es besteht diesbezüglich Parallelität zwischen den wichtigen Gründen, welche die Auflösung des Mietvertrags erlauben, und dem wichtigen Grund für den Ausschluss eines Genossenschafters aus einer Wohnbaugenossenschaft.
von Simon Leu | 25. September 2023 | Luzerner Entscheide
Gemäss Art. 20 Abs. 1 lit. a EOG erlischt der Anspruch auf nicht bezogene Entschädigungen für Dienstleistende – in Abweichung von Art. 24 Abs. 1 ATSG – fünf Jahre nach Ende des Dienstes, der den Leistungsanspruch ausgelöst hat. Unter «Dienst» ist eine durch das Aufgebot bestimmte, inhaltlich zusammengehörende Einheit von Diensttagen und Aufgaben zu verstehen, und zwar unabhängig von deren Dauer. Der «Dienst» ist nicht mit einer einzelnen Abrechnungsperiode (Art. 15 Abs. 1 und 3 EOV) gleichzusetzen.
von Simon Leu | 25. September 2023 | Luzerner Entscheide
Im Rahmen der Überentschädigungsberechnung sind die durch den Versicherungsfall verursachten Mehrkosten miteinzubeziehen. Unter Mehrkosten fallen auch die dem Versicherten entstandenen Anwaltskosten. Anrechenbar sind nur die notwendigen Aufwendungen. Diese müssen genügend substantiiert sein. Angemessenheit des Stundenansatzes (E. 8). Auf dem Anwaltshonorar kann ein Schadenszins berücksichtigt werden (E. 9).
von Simon Leu | 25. September 2023 | Luzerner Entscheide
Die Begrenzung der Geldstrafe auf maximal 180 Tagessätze hat zur Folge, dass im Rahmen der Gesamtstrafenbildung eine widerrufene Vorstrafe zu einem Grossteil oder gar vollständig von der für die Probezeitdelikte ausgesprochenen Strafe absorbiert werden kann. Die klare Gesetzeslage lässt keinen Spielraum für abweichende Lösungen.
von Simon Leu | 13. Juni 2023 | Luzerner Entscheide
Auslegung von § 158 PBG. Voraussetzungen für die Anwendung von § 158 Abs. 3 PBG.