Kantonsgericht Luzern 7H 19 213 vom 20. August 2020
Zur Baubewilligungspflicht für den Ersatz von Fenstern in einer Ortsbildschutzzone.
Zur Baubewilligungspflicht für den Ersatz von Fenstern in einer Ortsbildschutzzone.
Qualifikation asymmetrischer Dividendenzahlungen als beitragspflichtiger Lohn. Keine Bindung der Ausgleichskasse an die gewählte zivilrechtliche Form (Dividendenzahlungen), falls die Tatbestandsvoraussetzungen der unerlaubten Beitragsumgehung gegeben sind (E. 7.2 ff.).
Beschwerdelegitimation. Schutzwürdiges Interesse an der Klärung der Rechtsfrage nach der Rechtmässigkeit der «3G»-Zertifikatspflicht für den Zutritt zu einer öffentlichen Bibliothek. Voraussetzungen für den ausnahmsweisen Verzicht auf das Erfordernis des aktuellen und praktischen Interesses an der Beschwerdeführung. Ob an der Beantwortung der Rechtsfrage wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung ein hinreichendes öffentliches Interesse besteht, hängt davon ab, ob sie bereits im Wesentlichen höchstrichterlich beantwortet wurde oder nicht, und – wenn ja – ob sich die Umstände seither erheblich geändert haben.
Baubewilligungspflicht für Bauten und Anlagen gemäss § 54 Abs. 2 PBV (E. 3). Wesentliche Verstärkung der Rechtswidrigkeit infolge der geplanten Hangbefestigung (E. 4). Berücksichtigung des Gestaltungsplans im Rahmen der Anwendung von § 41 BZR sowie § 140 PBG (E. 5). Voraussetzungen nach § 37 PBG vorliegend nicht erfüllt (E. 6).
Öffentliche Auflage revidierter Nutzungspläne während des Rechtsmittelverfahrens; Voraussetzungen für die Berücksichtigung der neuen Bestimmungen im Rechtsmittelverfahren.