Luzerner Entscheide
Hier finden Sie Hinweise auf neue Gerichts- und Verwaltungsentscheide aus dem Kanton Luzern sowie jährliche Rechtsprechungsübersichten.
LGVE 2022 IV Nr. 3
Eine Zwischennutzung i.S.v. § 37 Abs. 1 lit. c PBG liegt nicht vor, wenn ein Eigentümer rechtswidrig baut oder an der Umgebung eigenmächtig Veränderungen vornimmt. Der Sinn und Zweck dieses Ausnahmefalls besteht nicht in der rückwirkenden Legalisierung von rechtswidrigen Bauten (E. 5.6.3).
Kantonsgericht Luzern 7H 21 45 vom 28. Januar 2022
Produktbezogene Beanstandung von Trinkwasser.
Die Gemeinde ist für eine einwandfreie Trinkwasserqualität verantwortlich, wozu auch der Wasserbezug aus einer qualitativ genügenden Primärquelle gehört.
Pflicht eines Gemeinwesens, welches nur Eigentum an den Sekundäranlagen der Wasserversorgung hat, bei produktbezogenen Beanstandungen auf Dritte als Eigentümer der Primäranlagen Einfluss zu nehmen, damit die Qualität des von diesen gelieferten Trinkwassers die lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt (E. 4.4).
LGVE 2022 IV Nr. 2
Zeitlicher Geltungsbereich des ausser Kraft getretenen Art. 2 Abs. 1 HFMV 20 (E. 2.2-2.4). Auslegung des Unternehmensbegriffs i.S. von Art. 12 Abs. 1 Covid-19-Gesetz und Art. 2 Abs. 1 HFMV 20 (E. 7).
LGVE 2022 II Nr. 1
Aufgrund der systematischen, historischen und teleologischen Auslegung von Art. 83 Abs. 1 lit. j EpG ergibt sich, dass sowohl Massnahmen kantonaler Behörden (Art. 40 Abs. 2 EpG) als auch solche des Bundesrats (Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Art. 40 Abs. 2 EpG) unter den Begriff „Massnahmen gegenüber der Bevölkerung“ fallen. Gemäss Art. 40 Abs. 2 lit. b EpG kann es sich bei einer solchen Massnahme auch um eine Gesichtsmaskentragepflicht handeln (E. 4.4.1.-4.4.1.5.).
Widerhandlungen gegen Massnahmen des Bundesrats gegenüber der Bevölkerung gemäss Art. 40 Abs. 2 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 lit. b EpG sind nach Art. 83 Abs. 1 lit. j EpG strafbar. Die Strafnorm von Art. 83 Abs. 1 lit. j EpG hält vor dem Legalitätsprinzip (Art. 1 StGB) stand (E. 4.4.3.).
LGVE 2022 IV Nr. 1
Qualifikation einer mit Wechselsignal steuerbaren Umleitung des motorisierten Individualverkehrs als funktionelle Verkehrsanordnung sowie als Teilfahrverbot (E. 2.1). Verhältnismässigkeitsgebot bei Verkehrsanordnungen (E. 2.2). Begründungspflicht bei Allgemeinverfügungen (E. 3). Verhältnismässigkeitsprüfung setzt vorinstanzliche Abklärungen voraus (E. 5).
Zwei neue Leitentscheide der ersten Abteilung des Kantonsgerichts Luzern
LGVE 2021 I Nr. 6: Zivilprozessrecht | LGVE 2021 I Nr. 7: Zivilprozessrecht
LGVE 2021 I Nr. 5
Die Arrestlegung nach Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG gestützt auf einen LugÜ-Titel ist, sofern dessen Vollstreckbarkeit in der Schweiz glaubhaft gemacht wurde, auch vor der Exequatur möglich.
Zwei neue Leitentscheide der vierten Abteilung des Kantonsgerichts Luzern
LGVE 2021 IV Nr. 13: Administrativmassnahmen | LGVE 2021 IV Nr. 14: Bau- und Planungsrecht
Luzerner Entscheide: Rechtsprechungsübersicht 2020
Hier finden Sie eine Übersicht über die LGVE 2020 sowie über die weiteren auf der Website des Kantons Luzern publizierten Entscheide mit Entscheiddatum im Jahr 2020.
LGVE 2021 IV Nr. 9
Verletzung der Verfahrenspflichten durch Ehegatten. Erfordernis der individuellen Strafzumessung (E. 2.4), Untersuchungspflicht betreffend die Strafzumessungsfaktoren und Anspruch auf mündliche Anhörung (E. 2.5 f.), Gehörsverletzung, wenn im Bussen- und Einspracheentscheid ohne Abklärung floskelhaft auf das Verschulden und die persönlichen Verhältnisse verwiesen wird (E. 3.2 ff.), Unzulässige Kostenauflage im Einspracheverfahren zulasten bei-der Ehegatten, wenn nur ein Ehegatte die Bussenverfügung anficht (E. 3.6), Keine Steuersubstitution unter Ehegatten (E. 4).

Newsletter Luzerner Entscheide
In der Rubrik Luzerner Entscheide publizieren wir Hinweise auf neue Gerichts- und Verwaltungsentscheide aus dem Kanton Luzern sowie jährliche Rechtsprechungsübersichten.
Sie können sich die Beiträge in dieser Rubrik als Newsletter abonnieren.

Newsletter Rechtsprechung
In der Rubrik Rechtsprechung finden Sie weiter neue Gerichtsurteile aus unseren bevorzugten Tätigkeitsgebieten prägnant zusammengefasst und kommentiert von unseren Spezialisten.
Auch diese Beiträge können Sie sich als separaten Newsletter abonnieren.