Am 2. April 2023 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Familienrecht publiziert.
Familienrecht
LGVE 2023 II Nr. 2
Das selbständige Verfahren um vorsorgliche Beweisführung im Hinblick auf ein allfälliges Abänderungsverfahren ist als familienrechtliche Streitigkeit im Sinne von Art. 107 Abs. 1 lit. c ZPO zu qualifizieren, weshalb die Verfahrenskosten nach Ermessen zu verteilen sind.
Art. 158 ZPO, Art. 107 Abs. 1 lit. c ZPO, Art. 107 Abs. 1 lit. f ZPO.
Simon Leu
MLaw | Rechtsanwalt
leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch
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