Luzerner Entscheide
Hier finden Sie Hinweise auf neue Gerichts- und Verwaltungsentscheide aus dem Kanton Luzern sowie jährliche Rechtsprechungsübersichten.
Kantonsgericht Luzern 7H 21 129 vom 21. Juni 2022
Berechnung der Firsthöhe; Methoden zur Ausmittlung des gewachsenen oder tiefer gelegten Terrains (E. 8.1 und 8.2). Anwendung im konkreten Fall (E. 8.3.2-8.3.6).
LGVE 2022 IV Nr. 6
Die Erweiterung einer rechtswidrigen Wohnnutzung durch einen Anbau, der das bestehende Bauvolumen beinahe verdoppelt oder zumindest um mehr als die Hälfte vergrössert, ist keine bloss unwesentliche Verstärkung der Rechtswidrigkeit in Sinn von § 178 Abs. 2 PBG.
Kantonsgericht Luzern 7H 20 212 vom 20. Januar 2022
Voraussetzungen einer Landumlegung bzw. Grenzregulierung zur Schaffung einer (zusätzlichen) Erschliessung eines Grundstücks.
Kantonsgericht Luzern 7H 20 181 vom 10. Mai 2021
Voraussetzungen zur Abänderung eines Gestaltungsplans (E. 6.1-6-3). Verhältnisse im konkret vorliegenden Fall (E. 7). Erfordernis einer parzellenübergreifenden Gesamtbetrachtung im Rahmen einer Gestaltungsplanrevision (E. 8).
Kantonsgericht Luzern 7H 15 156 vom 6. März 2018
Erschliessung (tatsächlich und rechtlich genügende Zufahrt; E. 4.2).
Berechnungen von Pflichtabstellplätzen (E. 4.2.5).
Frage der Zulässigkeit einer Nebenbestimmung zur Sicherstellung der rechtlich genügenden Erschliessung (E. 4.3).
Kriterien der Festlegung einer Ersatzabgabe für Pflichtabstellplätze (E. 4.4).
LGVE 2022 III Nr. 1
Auch bei einer Mehrlingsgeburt besteht nur Anspruch auf eine Vaterschaftsentschädigung (E. 3).
LGVE 2022 III Nr. 2
Anspruch auf eine Kinderrente; Unterbrechung der Ausbildung: Das Absolvieren eines Sprachaufenthalts nach Erlangung der Berufsmaturität im Berufsfeld Pädagogik und vor Antritt des Bachelorstudiengangs Primarstufe entspricht dem systematischen und kontinuierlichen Ausbildungsplan für das angestrebte Berufsziel als Primarlehrerin und kann nicht als separate, in sich geschlossene Ausbildung qualifiziert werden. Erfolgt zwischen den jeweiligen Ausbildungsphasen (inkl. Sprachaufenthalt) zu keinem Zeitpunkt ein Unterbruch von mehr als vier Monaten (Art. 49ter Abs. 3 lit. a AHVV), befindet sich das Kind durchgehend in Ausbildung.
Kantonsgericht Luzern 7H 21 185 vom 4. April 2022
Zur Frage der Zulässigkeit einer Vereinigung von Verfahren (E. 3).
Zum Interesse einer präventiven Kontrolle von baulichen Massnahmen. Bei der Entfernung eines Stegs und einer Konstruktion mit neuem Holz kann nicht mehr nur von blossen Unterhaltsarbeiten gesprochen werden (E. 4.3.3).
Kantonsgericht Luzern 7H 21 144 vom 6. September 2021
Kein formelles Bewilligungsverfahren für Abbrucharbeiten; Relativierung dieses Grundsatzes; Auslegung von § 142 Abs. 2 PBG; Abbruchlösung ohne Neubaulösung (E. 6.3.1-6.3.4). Konkrete Interessenabwägung und Verhältnismässigkeit (E. 8.1 und 8.2).
LGVE 2021 VI Nr. 2
Ist der Schulweg unzumutbar, hat die Gemeinde die effektiv anfallenden Transportkosten zu übernehmen.
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