Am 5. Juli 2022 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Bau- und Planungsrecht publiziert.

Bau- und Planungsrecht

Kantonsgericht Luzern 7H 21 144 vom 6. September 2021

Kein formelles Bewilligungsverfahren für Abbrucharbeiten; Relativierung dieses Grundsatzes; Auslegung von § 142 Abs. 2 PBG; Abbruchlösung ohne Neubaulösung (E. 6.3.1-6.3.4). Konkrete Interessenabwägung und Verhältnismässigkeit (E. 8.1 und 8.2).

Art. 22 RPG; § 142 Abs. 2 PBG, § 187 PBG.

Simon Leu

Simon Leu

MLaw | Rechtsanwalt

leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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