Am 12. Juli 2022 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Erwerbsersatzordnung publiziert.

Erwerbsersatzordnung

LGVE 2022 III Nr. 1

Auch bei einer Mehrlingsgeburt besteht nur Anspruch auf eine Vaterschaftsentschädigung (E. 3).

Art. 16i EOG, Art. 16k Abs. 2 EOG

Simon Leu

Simon Leu

MLaw | Rechtsanwalt

leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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