Am 7. Juli 2022 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Bau- und Planungsrecht publiziert.

Bau- und Planungsrecht

Kantonsgericht Luzern 7H 21 185 vom 4. April 2022

Zur Frage der Zulässigkeit einer Vereinigung von Verfahren (E. 3).

Zum Interesse einer präventiven Kontrolle von baulichen Massnahmen. Bei der Entfernung eines Stegs und einer Konstruktion mit neuem Holz kann nicht mehr nur von blossen Unterhaltsarbeiten gesprochen werden (E. 4.3.3).

§ 42 VRG; § 184 Abs. 1 PBG; § 54 Abs. 1 PBV.

Simon Leu

Simon Leu

MLaw | Rechtsanwalt

leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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