BGer 4A_72/2021 vom 28. September 2021 klärt den Unterschied zwischen primären und sekundären Risikobeschränkungen: Primäre Risikobegrenzungen dienen als positive Leistungsbeschreibung der Festlegung der im Versicherungsvertrag übernommenen Risiken. Demgegenüber dienen die sekundären Risikobegrenzungen als Instrumentarium, das vom Versicherer übernommene Risiko zu begrenzen.

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