Am 25. Januar 2023 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Raumplanung publiziert.

Raumplanung

LGVE 2023 IV Nr. 2

Zu den Kriterien der Zweckmässigkeit und der Verhältnismässigkeit einer Rückzonung von Bauland.

Art. 8a RPG, Art. 15 RPG, Art. 19 RPG; Art. 30a RPV; § 14 VRG.

Simon Leu

Simon Leu

MLaw | Rechtsanwalt

leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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