Am 29. Juni 2022 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Staats- und Gemeindesteuern / direkte Bundessteuer publiziert.

Staats- und Gemeindesteuern / direkte Bundessteuer

LGVE 2022 IV Nr. 5

Die Praxis der Nachbesteuerung in einem «vereinfachten Verfahren», wonach die bisher nicht versteuerten Einkommens- und Vermögenswerte akkumuliert und in der letzten rechtskräftig veranlagten Steuerperiode mit einem Zuschlag von einem Zehntel nachbesteuert werden, verfügt über keine gesetzliche Grundlage und verletzt die verfassungsmässigen Grundsätze der Besteuerung.

Art. 151 DBG, Art. 152 DBG, Art. 153 DBG, Art. 153a DBG; Art. 53 StHG, Art. 53a StHG; § 174 ff. StG.

Simon Leu

Simon Leu

MLaw | Rechtsanwalt

leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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