Am 30. Juni 2022 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Stimmrecht publiziert.

Stimmrecht

Kantonsgericht Luzern 7H 21 4 vom 16. Mai 2022

Fall einer ungültig erklärten Gemeindeinitiative. Anwendung des Grundsatzes «in dubio pro populo». Eine Gemeindeinitiative darf nur dann wegen Verstosses gegen das übergeordnete Recht für ungültig erklärt werden, wenn dieses klar und abschliessend eine höherrangige Regelung getroffen hat (E. 6, insb. E. 6.7).

Eine ausnahmslose Verpflichtung der Eigentümer, ihre Heizungssysteme bis ins Jahr 2030 auf die Nutzung erneuerbarer Energien umzustellen, ist mit der Besitzstandsgarantie nicht vereinbar (E. 9, insb. E. 9.6.2-9.6.4).

Art. 26 Abs. 1 BV, Art. 34 Abs. 1 BV; § 9 KEnG; § 178 Abs. 1 PBG; § 145 Abs. 1 StRG, § 145 Abs. 2 lit. f StRG.

Simon Leu

Simon Leu

MLaw | Rechtsanwalt

leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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