Am 1. Juni 2022 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Staats- und Gemeindesteuern / direkte Bundessteuer publiziert.

Staats- und Gemeindesteuern / direkte Bundessteuer

LGVE 2022 IV Nr. 4

Anforderungen an die Einsprachebegründung gegen eine Ermessensveranlagung, mit welcher die Steuerfaktoren von inzwischen getrennt lebenden Ehegatten festgesetzt wurden (E. 3.3.1).

Möglichkeit der Einsprachebegründung auf andere Weise als durch Vorlage der Steuererklärung: Vorliegend genügt die einer Veranlagungsverfügung nachgebildete tabellarische Aufstellung von Einkommens- und Vermögensbestandteilen den Begründungsanforderungen nicht (E. 3.3.5).

Art. 9 DBG, Art. 113 DBG, Art. 124 DBG, Art. 125 DBG Art. 132 DBG; Art. 48 StHG.

Simon Leu

Simon Leu

MLaw | Rechtsanwalt

leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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