Am 7. Juni 2022 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend öffentliches Beschaffungswesen publiziert.
Öffentliches Beschaffungswesen
Kantonsgericht Luzern 7H 21 214 vom 29. November 2021
Ausschluss aus dem Vergabeverfahren wegen Nichteinhaltung des Terminprogramms. Abbruch des Vergabeverfahrens mangels gültiger Angebote.
Art. 13 lit. i IVöB; § 16 Abs. 2 lit. b öBG, § 18 Abs. 2 öBG; § 10 öBV.
Simon Leu
MLaw | Rechtsanwalt
leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch
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