Am 14. April 2022 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Bau- und Planungsrecht publiziert.
Bau- und Planungsrecht
LGVE 2022 IV Nr. 3
Eine Zwischennutzung i.S.v. § 37 Abs. 1 lit. c PBG liegt nicht vor, wenn ein Eigentümer rechtswidrig baut oder an der Umgebung eigenmächtig Veränderungen vornimmt. Der Sinn und Zweck dieses Ausnahmefalls besteht nicht in der rückwirkenden Legalisierung von rechtswidrigen Bauten (E. 5.6.3).
§ 37 PBG.

Simon Leu
MLaw | Rechtsanwalt
leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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