Am 4. Juli 2022 wurde ein neuer Entscheid des Bildungs- und Kulturdepartements Luzern betreffend Bildungsrecht publiziert.

Bildungsrecht

LGVE 2021 VI Nr. 2

Ist der Schulweg unzumutbar, hat die Gemeinde die effektiv anfallenden Transportkosten zu übernehmen.

Art. 19 BV; Art. 62 BV; § 36 VBG

Simon Leu

Simon Leu

MLaw | Rechtsanwalt

leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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