Am 24. November 2021 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend direkte Bundessteuer publiziert.

Direkte Bundessteuer

LGVE 2021 IV Nr. 11

Behördenbeschwerde der ESTV. Ertrag aus beweglichem Vermögen zufolge Transponierung setzt u.a. die Übertragung von Beteiligungsrechten voraus (E. 4.1). Wertpapierrechtliche Qualifikation von schriftlichen Aktienzertifikaten (E. 4.2). Lücke in der Indossamentenkette mangels indossierter Stellvertretungsverhältnisse. Keine Heilung des Übertragungsmangels durch Eintragung ins Aktienbuch und Ausgabe neuer Aktien (E. 7.3). Aktienrechtliche Notwendigkeit eines «clean-up» (E. 7.5).

Art. 32 OR, Art. 164 OR, Art. 184 OR, Art. 622 OR, Art. 684 OR, Art. 686 OR, Art. 689a OR, Art. 967 OR, Art. 968 OR, Art. 1003 OR, Art. 1006 OR; Art. 20 DBG, Art. 20a DBG.

Simon Leu

Simon Leu

MLaw | Rechtsanwalt

leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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