Am 12. Januar 2023 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend öffentliches Beschaffungswesen publiziert.

Öffentliches Beschaffungswesen

Kantonsgericht Luzern 7H 22 97 vom 14. Juli 2022

Zur Festlegung und Bewertung von Eignungskriterien und Referenzen (E. 2.2 f.). Auslegung des Begriffs «Spannweite» bei einer Sprengwerkbrücke (E. 2.4). Keine Wettbewerbseinschränkung durch konkret verlangtes Eignungskriterium (E. 2.5). Referenzen der Beschwerdeführerinnen erfüllen Eignungskriterium nicht (E. 2.7).

Art. 1 Abs. 3 IVöB; § 16 Abs. 2 lit. b öBG, § 18 öBG; § 10 öBV.

Simon Leu

Simon Leu

MLaw | Rechtsanwalt

leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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