Am 22. November 2022 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Alters- und Hinterlassenenversicherung publiziert.
Alters- und Hinterlassenenversicherung
LGVE 2022 IV Nr. 9
Qualifikation asymmetrischer Dividendenzahlungen als beitragspflichtiger Lohn.
Keine Bindung der Ausgleichskasse an die gewählte zivilrechtliche Form (Dividendenzahlungen), falls die Tatbestandsvoraussetzungen der unerlaubten Beitragsumgehung gegeben sind (E. 7.2 ff.).
Art. 5 Abs. 2 AHVG; Art. 660 Abs. 1 OR, Art. 661 OR.

Simon Leu
MLaw | Rechtsanwalt
leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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