Am 4. Juli 2022 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Strafprozessrecht publiziert.
Strafprozessrecht
LGVE 2022 II Nr. 2
Wenn die Verteidigung selber die Anwendbarkeit einer Rechtsnorm vorbringt und inhaltlich Ausführungen zur Anwendung dieser Rechtsnorm macht, kann sie sich nicht auf einen fehlenden Würdigungsvorbehalt nach Art. 344 StPO berufen, wenn das Gericht die angerufene Rechtsnorm in der Folge tatsächlich anwendet (E. 6.2.4).
Art. 344 StPO.

Simon Leu
MLaw | Rechtsanwalt
leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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