Am 18. Oktober 2022 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Strafprozessrecht publiziert.

Strafprozessrecht

LGVE 2022 I Nr. 3

Eine Leibesvisitation, bei der nacheinander der Oberkörper und der Unterkörper gänzlich entblösst werden müssen, muss in jedem Fall verhältnismässig sein, auch wenn sie Teil eines definierten Prozesses ist. Eine solche Leibesvisitation ist namentlich dann unverhältnismässig und damit rechtswidrig, wenn keine Anhaltspunkte für eine Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegen.

Art. 3 EMRK; Art. 10 Abs. 2 BV, Art. 13 Abs. 1 BV, Art. 36 BV; Art. 197 StPO, Art. 241 StPO, Art. 249 StPO, Art. 250 StPO; § 5 PolG, § 14 PolG.

Simon Leu

Simon Leu

MLaw | Rechtsanwalt

leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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