Am 27. April 2022 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Bau- und Planungsrecht publiziert.
Bau- und Planungsrecht
Kantonsgericht Luzern 7H 20 238 vom 29. Oktober 2021
Genügende Erschliessung eines Wohnhauses, das über einen ca. 24,5 m langen Weg zu Fuss erreichbar ist und über Abstellplätze für Fahrzeuge in 65 m Fussdistanz verfügt. Ein zusätzlich eingeräumtes beschränktes Fahrwegrecht führt nicht dazu, dass es in rechtlicher Hinsicht ungenügend erschlossen wäre.
Ob Wald steil oder leicht aufsteigend stockt, ist bei einem Waldabstand von 15 m unbeachtlich, wenn der Wald topografisch seitlich stockt oder bei topografisch oberhalb des Haues stockenden Walds, sofern sich keine Wohn- und Arbeitsräume im Unterabstand befinden.
Art. 19 Abs. 1 RPG; Art. 17 Abs. 3 WaG; § 136 Abs. 1 PBG, § 136 Abs. 3 PBG, § 136 Abs. 4 PBG.

Simon Leu
MLaw | Rechtsanwalt
leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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