Am 6. April 2022 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Verschiedenes publiziert.

Verschiedenes

LGVE 2022 IV Nr. 2

Zeitlicher Geltungsbereich des ausser Kraft getretenen Art. 2 Abs. 1 HFMV 20 (E. 2.2-2.4). Auslegung des Unternehmensbegriffs i.S. von Art. 12 Abs. 1 Covid-19-Gesetz und Art. 2 Abs. 1 HFMV 20 (E. 7).

Art. 12 Abs. 1 Covid-19-Gesetz; Art. 2 Abs. 1 HFMV 20 (nicht mehr in Kraft); § 2 Kantonale Härtefallverordnung Covid-19.

Simon Leu

Simon Leu

MLaw | Rechtsanwalt

leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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