Am 13. Dezember 2021 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend Schuldbetreibungs- und Konkursrecht publiziert.
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
LGVE 2021 I Nr. 5
Die Arrestlegung nach Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG gestützt auf einen LugÜ-Titel ist, sofern dessen Vollstreckbarkeit in der Schweiz glaubhaft gemacht wurde, auch vor der Exequatur möglich.
Art. 80 SchKG, Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG, Art. 279 SchKG; Art. 47 LugÜ, Art. 53 f. LugÜ
Simon Leu
MLaw | Rechtsanwalt
leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch
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