Am 24. Mai 2023 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend öffentliches Beschaffungswesen publiziert.
Öffentliches Beschaffungswesen
Kantonsgericht Luzern 7H 22 293-295/297/299 vom 9. Mai 2023
– [Zweistufiger, anonymer Projektwettbewerb gemäss SIA 142 im Zusammenhang mit der Planung eines Neuen Luzerner Theaters: «Mit Beschluss Nr. 738 vom 30. November 2022 wählte der Stadtrat in Bezug auf die Beschaffungsleistung «Architektur» das Projekt Nr. 115 «überall», eingereicht von ilg santer architekten, Zürich, zur Weiterbearbeitung aus. Er verlieh diesem Projekt den 1. Preis, klassierte es im 1. Rang und sprach ein Preisgeld von Fr. 90’000.- – zu. Schliesslich wurden weitere Projekte in den Rängen 2 – 6 klassiert, verbunden mit entsprechend abgestuften Preisgeldern. […] Gegen diesen Beschluss wurden fünf Verwaltungsgerichtsbeschwerden eingereicht.»]
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Simon Leu
MLaw | Rechtsanwalt
leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch
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