Am 16. Mai 2022 wurde ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Luzern betreffend öffentliches Beschaffungswesen publiziert.
Öffentliches Beschaffungswesen
Kantonsgericht Luzern 7H 21 231 vom 7. Dezember 2021
Zulassung zur 2. Stufe im Präqualifikationsverfahren: Beschwerdelegitimation, Begründungspflicht und Bewertung beim Entscheid über die Auswahl der einzuladenden Anbieter.

Simon Leu
MLaw | Rechtsanwalt
leu@fellmann-rechtsanwaelte.ch

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